Therapiekosten
Privatversicherte
Eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten kostet 134,06 € (nach Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ), Ziffer 812a, 2,3-facher Satz). Bei der ersten bis dritten Sitzung handelt es sich um die sogenannten Sprechstunden.
Ab der Probatorik (4 Sitzung bis einschließlich 8 Sitzung) wird zusätzlich ein Betrag von 33,52 € für den aktuellen psychopathologischen Befund (801a) berechnet. Der Gesamtpreis pro Sitzung beträgt somit 167,58 € bei einer Sitzung in der Probatorik.
Bei einer Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) werden 134,06 € sowie 33,52 € für den psychopathologischen Befund pro Sitzung berechnet. Der Gesamtpreis pro Sitzung beträgt somit 167,58 € bei einer Kurzzeittherapie.
Bei einer Langzeittherapie (bis zu 80 Sitzungen/ab der 25. Sitzung) werden 100,55 € (GOÄ-Ziffer 870) sowie 33,52 € für den psychopathologischen Befund pro Sitzung berechnet. Der Gesamtpreis pro Sitzung beträgt somit 134,07 € bei einer Langzeittherapie.
Testungen:
Psychometrische Testungen werden an verschiedenen Zeitpunkten der Therapie eingesetzt. Dabei kommen standardisierte Fragebögen und Interviews zum Einsatz, um:
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Diagnosen abzusichern,
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Persönlichkeitseigenschaften für die Therapieplanung zu erfassen,
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Symptome objektiv und messbar darzustellen,
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sowie den Verlauf und Erfolg der Behandlung durch einen Vorher-Nachher-Vergleich sichtbar zu machen.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 857 (1,8-facher Satz) mit 12,17 € pro Test oder 855a (1,8-facher Satz) mit 75,75 € pro Testbatterie. Eine Testbatterie umfasst die Durchführung, Auswertung und Besprechung mehrerer psychologischer Verfahren (mindestens drei Tests, z. B. BDI-II, BAI, SIAS, PSSI, SCID-5). Die Berechnung erfolgt nach der gemeinsamen Besprechung der Ergebnisse.
Biografische Anamnese
Die biografische Anamnese ist ein wichtiger Teil der Therapie. Sie basiert auf Ihren Angaben aus den Sitzungen und gegebenenfalls ergänzenden Fragebögen.
Ziel ist es, ein genaues Verständnis Ihrer Lebensgeschichte, Ihrer Belastungen und Ihrer Stärken zu gewinnen. Daraus wird ein individuelles Störungsmodell erstellt, das die Ursachen, auslösenden Faktoren und aufrechterhaltenden Einflüsse Ihrer Beschwerden berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage wird die Therapie geplant und an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst.
Abrechnung: Die biografische Anamnese wird einmalig mit 123,34 € berechnet (nach GOÄ-Ziffer 860, 2,3-facher Satz). Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Probatorik.
Bericht an den Gutachter oder die Gutachterin
Wenn ein Bericht erstellt werden muss, um die Kosten für eine Psychotherapie erstattet zu bekommen, werden 67,03 €, je angefangene Stunde (max. 3 Stunden) berechnet.
Selbstzahler
:innen
Für Selbstzahler:innen bleibt die Therapie auf Wunsch vollständig anonym. In diesem Fall werden keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben. Dies kann besonders vorteilhaft sein, etwa bei Bewerbungen für den Staatsdienst (Verbeamtung) oder dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten für Selbstzahler:innen sind 134,06 € (nach Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ), 2,3-facher Satz) pro Sitzung.