Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), gültig seit 01.07.2024.
Der Stundensatz (50 Min.) für Psychotherapie bei Privatpatient:innen 
beträgt für eine Kurzzeittherapie 167,58 € (Ziffer 812a + 801), Sprechstunde 134,06 € (Ziffer 812a), probatorische Sitzungen und eine Langzeittherapie 134,07 € (Ziffer 870 + 801a). Die Kosten werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen übernommen, außer es besteht eine Zusatzvereinbarung mit der Krankenkasse.
Für eine ggf. entstehende Differenz müssen Sie privat aufkommen. Falls Ihnen das aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht möglich ist, sprechen Sie mich gerne an.
Der Stundensatz (50 Min.) für Psychotherapie bei Selbstzahler:innen beträgt 134,06 € (Ziffer 812a) pro Sitzung.
Für Selbstzahler:innen bleibt die Therapie auf Wunsch vollständig anonym. In diesem Fall werden keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben. Dies kann besonders vorteilhaft sein, etwa bei Bewerbungen für den Staatsdienst (Verbeamtung) oder dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten für Selbstzahler:innen sind 134,06 € (Ziffer 812a, GOÄ) pro Sitzung.